Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular für Fernabsatzverträge mit DIGITAL-CONNECTOR.
Hier können Sie einen online geschlossenen Vertrag jederzeit innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen.
Sie haben einen Fernabsatzvertrag (z. B. einen Dienstleistungsvertrag) mit DIGITAL-CONNECTOR online geschlossen? Dann können Sie diesen innerhalb der Widerrufsfrist jederzeit widerrufen.
Klicken Sie auf den Button und folgen Sie den Schritten unten.
Senden Sie uns Ihren Widerruf bitte per E-Mail an die folgende Adresse. Geben Sie dabei Ihren Namen, die Vertragsbezeichnung und das Datum des Vertragsabschlusses an.
Widerruf senden an:
info [at] digital-connector [dot] comBetreff: „Widerruf Dienstleistungen"
Sie können das folgende Muster-Widerrufsformular verwenden, müssen es aber nicht. Ein formloser Widerruf per E-Mail ist ausreichend.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das oben stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die beauftragte Leistung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin vollständig erbracht wurde und Sie das Ergebnis abgenommen haben.